Für die private Vorsorge stärker sensibilisieren
Elke Pohl

Die gesetzliche Pflegeversicherung hat bereits zahlreiche Reformen hinter sich gebracht, die neben Leistungs- stets auch mit Beitragserhöhungen verbunden waren. Im Mai hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, dass sich die Beitragssätze nach der Anzahl der Kinder richten sollen.