Haftungsfalle Policenverkauf

Jürgen Evers

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Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden musste entscheiden, ob für den Makler auch dann ein Beratungsanlass mit Haftungsfolgen besteht, wenn er den Kunden über die Möglichkeiten berät, eine Lebenspolice zu Geld zu machen.  

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