Kunde muss passenderes Produkt konkret benennen

Jürgen Evers

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Ein Kunde bereute den Kauf einer ihm empfohlenen Rentenversicherung und forderte von seinem Makler die geleisteten Beiträge zurück. Zudem behauptete er, bei korrekter Beratung einen bAV-Vertrag abgeschlossen zu haben. Das Landgericht (LG) Essen wies die Klage des Kunden ab. Die Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm blieb erfolglos.  

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