Schadenregulierung mit Maklerstatus unvereinbar

Jürgen Evers

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Überraschend hat der Bundesgerichtshof (BGH) einem Versicherungsmakler untersagt, Haftpflichtschäden zu regulieren. Die Entscheidung trifft die Branche hart. Sie beschneidet den Wirkungskreis technischer Makler empfindlich. 

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