Schicksalsteilung nicht grenzenlos
Jürgen Evers
Der Schicksalsteilungsgrundsatz wird gern bemüht, wenn Unternehmer ihre Vertreter auffordern, die Provision wegen stornierter VertrÄge zurückzuzahlen. Doch dieser Grundsatz führt nicht dazu, dass die Provision immer der Rückforderung unterliegt, wenn BeitrÄge oder PrÄmien nicht eingehen, aus denen sich die Provision berechnet.