Unvollständig gleich unbrauchbar?

Jürgen Evers

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Versuchen Unternehmer, das anerkannte Buchauszugsbegehren mit Informationen zu ersticken, stehen Vertreter oft ratlos da. Die Möglichkeiten, den Überblick zu erhalten, fasst eine Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe zusammen. 

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