War Pharao Ramses II. Raucher?
Alexander Schrehardt
Versicherungsnehmerinnen und -nehmer sind gesetzlich verpflichtet, vor Vertragsabschluss alle risikorelevanten Umstände, die vom Versicherer gefordert sind, anzugeben. Wird diese Pflicht missachtet, kann es im Versicherungsfall zu einer bösen Überraschung kommen. Aber auch nach dem Versicherungsbeginn müssen Meldepflichten beachtet werden.