Wenn die Umdeckung zur Haftungsfalle wird
Jürgen Evers
Muss eine Mehrfachvertreterin oder ein Mehrfachvertreter für eine fehlerhafte Umdeckung einstehen, haftet nicht auch zwingend das begünstigte Versicherungsunternehmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden beschäftigte sich jüngst mit der Problematik. Die Details des Urteils.