Wenn eine Umdeckung den Kunden benachteiligt

Jürgen Evers

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Makler bewegen sich bei der Umdeckungsberatung auf unsicherem Terrain. Bisher konnten sie aber darauf hoffen, dass Kunden keine Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Denn diese müssen nicht nur die fehlerhafte Beratung nachweisen, sondern auch den Schaden. Das bereitet bei Lebensversicherungen große Probleme. Der BGH hat Kunden nun die Darlegung erleichtert. 

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