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Ableitungsrohre

1. Begriff: Rohre, die Abwasser aus einem Gebäude ableiten. In der verbundenen Wohngebäudeversicherung besteht Schutz gegen Bruchschäden im Rahmen der versicherten Gefahr Leitungswasser i.d.R. nur für Ableitungsrohre innerhalb des Gebäudes. Teilweise werden Deckungserweiterungen auf Ableitungsrohre unterhalb des Gebäudes, auf dem Versicherungsgrundstück und außerhalb des Versicherungsgrundstücks eingeschlossen oder als zusätzliche Bausteine angeboten.

2. Probleme: Außerhalb des Gebäudes und unterhalb der Fundamente werden Ableitungsrohre kaum gewartet. Lecks fallen nicht auf. Deshalb gehen Kommunen davon aus, dass ca. 90 % der Ableitungsrohre auf und außerhalb von Versicherungsgrundstücken marode sind. Neben dem originären Bruchschaden sind viele Ableitungsrohre durch Muffenversatz und Wurzeleinwuchs geschädigt. Im Zuge des Gewässerschutzes sehen die meisten Bundesländer eine Prüfung der Ableitungsrohre auf Dichtigkeit innerhalb festgelegter Zeitabstände vor.

3. Folgerungen: Versicherungsschutz für Ableitungsrohre außerhalb der Gebäude wird zunehmend defensiv oder eingeschränkt angeboten.

4. Aktuelle Entwicklungen: Die Rechtsprechung bestätigt die Auffassung der Versicherungswirtschaft, dass Muffenversatz und Wurzeleinwuchs keine Bruchschäden sind.

Autor(en): Dr. Monika Sebold-Bender

 

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