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Versicherungslexikon

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Ärztlicher Bericht

Bericht des Hausarztes oder eines anderen informierten Arztes über den Antragsteller, der dem Versicherungsmediziner ein Bild über den aktuellen Gesundheitszustand des Antragstellers geben soll. Der ärztliche Bericht hat die Form eines vorstrukturierten Fragebogens. Auch Fragen über die Krankheitsgeschichte (Anamnese) sind hierin enthalten. Der ärztliche Bericht wird vom betreuenden Hausarzt bzw. von einem über den Versicherten informierten Arzt ausgestellt. Durch eine entsprechende Unterschrift im Antragsformular des Antragstellers wird der Arzt zur Herausgabe der Gesundheitsinformation ausdrücklich ermächtigt.

Autor(en): Dr. Achim Regenauer

 

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