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Aktienfinanzierung

1. Begriff: Form der Eigenfinanzierung. Die Versicherungsaktiengesellschaft (Aktiengesellschaft, kurz: AG) gibt Aktien aus, im Gegenzug werden ihr von den Aktionären Bar- oder Sacheinlagen zur Verfügung gestellt. Inhaltliche und formale Regelungen sind im Aktiengesetz (AktG) zu finden. Unterschieden werden Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierte Namensaktien.

2. Abgrenzung: Die Aktienfinanzierung ist nur eine von verschiedenen Finanzierungsformen. Neben allen anderen Arten der Innenfinanzierung ist sie von sämtlichen Formen der externen Fremdfinanzierung abzugrenzen.

3. Formen und Anlässe: Gründung und Kapitalerhöhung, wobei hier zwischen der ordentlichen Kapitalerhöhung (§§ 182–191 AktG), der bedingten Kapitalerhöhung (§§ 192–201 AktG) und dem genehmigten Kapital (§§ 202–206 AktG) unterschieden wird.

Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

 

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