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Versicherungslexikon

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Aktivenversicherung

Versicherung von Sachen und Forderungen (= Aktiva). Sammelbegriff für Versicherungszweige der Sachversicherung (mit Ausnahme der Versicherung von Kostenpositionen) und die Kreditversicherung (Forderungsausfall). Abzugrenzen von aktiver Rückversicherung. Gegensatz: Passivenversicherung.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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