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Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)

1. Begriff: Allgemeine Geschäftsbedingungen im Verkehrsgewerbe.

2. Inhalte: Die ADSp behandeln Rechte und Pflichten des Spediteurs (auch in seiner Eigenschaft als Frachtführer oder Lagerhalter) und des Auftraggebers, insbesondere in der Güterschadenversicherung. Der Spediteur besorgt nach den ADSp auf Verlangen (in bestimmten Fällen auch ohne ausdrücklichen Auftrag) eine Warenversicherung für Rechnung des Auftraggebers zu marktüblichen Bedingungen.

3. Haftung und Haftpflichtversicherung: Der Spediteur haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (HGB). Die Höhe seiner Haftung ist, auch wenn mehrere Auftraggeber betroffen sind, auf 2 Mio. Euro je Schadenereignis begrenzt. Bei qualifiziertem Verschulden (Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit des Spediteurs oder seiner leitenden Angestellten) entfällt die Haftungsgrenze. Zur Deckung seines Haftpflichtrisikos hat der Spediteur eine Haftpflichtversicherung zu marktüblichen Bedingungen zu unterhalten, die die gesetzlichen und die in den ADSp vereinbarten Haftungen abdeckt (Verkehrshaftungsversicherung).

Autor(en): Prof. Dr. Lutz Reimers-Rawcliffe

 

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