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Anfangs /Eingangsreserve

1. Begriff: Betrag, der für einen Neuschaden als erste Reserve im Schadensystem eines Versicherers gebildet wird.

2. Merkmale: Idealerweise entspricht die Anfangsreserve exakt dem Schadenaufwand für den konkreten Schadenfall, wie er sich nach vollständiger Abwicklung ergibt. In der Praxis wird der anzusetzende Betrag häufig entweder vom Schadensystem automatisch oder auf Basis der Arbeitsanweisungen für die Schadensachbearbeiter manuell durch diese gesetzt. Der angesetzte Betrag ist ein Erfahrungswert, der oft dem Schadendurchschnitt aller Schadenfälle der entsprechenden Schadenart des letzten Jahres oder eines anderen Zeitraums (z.B. Durchschnitt der letzten zwei oder drei Jahre) zuzüglich eines Sicherheitszuschlags entspricht. Zur Vermeidung unzutreffender Reservebildungen sehen die Arbeitsanweisungen für die Sachbearbeiter regelmäßig vor, die Anfangsreserve anhand der konkreten Gegebenheiten des Schadenfalls anzupassen, wenn sie sich nach oben oder unten als offensichtlich unpassend erweisen sollte, und sie in regelmäßigen Abständen erneut anhand der aktuellen Erkenntnislage zu prüfen.

Autor(en): Dr. Jochen Tenbieg

 

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