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Anleihen

1. Begriff: Wertpapiere, die dem Erwerber ein Verzinsungsrecht, ein Rückzahlungsrecht und eine vorrangige Rückzahlung gegenüber Aktionären im Insolvenzfall verbriefen. Der Zinsanspruch einer Anleihe wird auch als Kupon bezeichnet.

2. Weitere Merkmale: Anleihen gehören für ein Unternehmen zu den klassischen Mitteln der Beschaffung von Fremdkapital. Im Gegensatz zum Aktionär (Aktie) hat der Eigentümer einer Anleihe kein Stimmrecht für das Unternehmen. Der Vorgang der Ausgabe einer Anleihe wird als Begebung oder Emission bezeichnet. Anleihen werden von Staaten, supranationalen Organisationen und Unternehmen emittiert. Eine Anleihe kann an einer Börse gehandelt werden. Bestimmungsfaktoren für den Kurs einer Anleihe sind dann v.a. das herrschende Zinsniveau und das Kreditrisiko des Emittenten. Bei steigendem (fallendem) Zinsniveau sinkt (steigt) der Kurs der Anleihe. Hierdurch erfolgt die jederzeitige Anpassung der Anleiherendite an das herrschende Zinsniveau.

3. Formen: Anleihen werden nach der Art der Verzinsung in festverzinsliche Wertpapiere, variabel verzinsliche Wertpapiere (Floater) und strukturierte Wertpapiere unterschieden.

Autor(en): Jürgen Meisch

 

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