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Anomalie

Bezeichnung in der Versicherungsmedizin für Risikomerkmale, die für eine langzeitprognostische Einschätzung der Lebenserwartung oder des Gesundheitszustands wesentlich sind. Dabei ist es unerheblich, ob sich das Risikomerkmal auf eine Krankheit (z.B. Herzinfarkt), eine Behinderung (z.B. Querschnittslähmung), einen zu Erkrankungen prädisponierenden Risikofaktor (z.B. Rauchen) oder einen Befund einer medizinischen Untersuchung (z.B. Herzrhythmusstörungen in einem EKG) bezieht. Bedeutsam ist allein die Tatsache, dass bei Vorliegen einer Anomalie mit einer erhöhten Mortalität oder Morbidität gerechnet werden muss (vgl. auch Extramortalität und Extramorbidität).

Autor(en): Dr. Achim Regenauer

 

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