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Versicherungslexikon

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Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Auskunftspflichten

1. Begriff: Obliegenheit des Versicherungsnehmers, im Schadenfall auf Anfrage Informationen an das Versicherungsunternehmen zu geben.

2. Merkmale: Die Auskunftspflicht dient zur ordentlichen Regulierung von Schäden. Es muss jede Auskunft erteilt werden, die zur Regulierung durch das Versicherungsunternehmen als notwendig erachtet wird (vgl. § 31 VVG).

Autor(en): Uwe Laue

 

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