Willkommen im Gabler Versicherungslexikon



Versicherungslexikon

Qualitätsgeprüftes Wissen + vollständig Online + kostenfrei: Das ist das Gabler Versicherungslexikon auf versicherungsmagazin.de

Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Auslandschadenschutz

1. Begriff. Versicherungsvertrag über eine Auslandsdeckung im Rahmen der Kfz-Versicherung.

2. Merkmale: Der Auslandschadenschutz schützt den Versicherungsnehmer und die Insassen des versicherten Kraftfahrzeugs (Kfz) bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland und ersetzt als Schadenversicherung Personen- und Sachschäden. Der Auslandschadenschutz leistet anstelle des Unfallgegners bzw. des (ausländischen) Kfz-Haftpflichtversicherers des Unfallgegners. Schutz besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Leistungen richten sich nach deutschem Schadenersatzrecht. Die Leistungen im Schadenfall sind deshalb gerade bei Sachschäden oft höher als nach dem Recht des Unfalllandes. Schutz besteht in den Ländern Europas, die der Versicherer individuell festlegt.

Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann

 

260px 77px