Willkommen im Gabler Versicherungslexikon



Versicherungslexikon

Qualitätsgeprüftes Wissen + vollständig Online + kostenfrei: Das ist das Gabler Versicherungslexikon auf versicherungsmagazin.de

Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Avalkredite

1. Begriff: Aufgrund des Versicherungsvertrags eingegangene Verpflichtung des Kautionsversicherers, Avale (Bürgschaften, Garantien oder sonstige Haftungserklärungen) zur Absicherung von Ansprüchen wegen Nicht- oder Schlechterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen, die der Versicherungsnehmer gegenüber seinem Gläubiger erfüllen muss, herauszulegen. Siehe auch Kautionsversicherung.

2. Arten: a) Anzahlungsavale dienen als Sicherheit für die Rückzahlung von Voraus- oder Abschlagszahlungen durch den Versicherungsnehmer.
b) Bietungsavale werden regelmäßig im Zusammenhang mit Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber gestellt. Sie dienen zur Sicherstellung der Erfüllung einer Vertragsstrafe für den Fall der Zurückziehung des Angebots oder der Nichtannahme nach Zuschlagserteilung durch den Versicherungsnehmer.
c) Gewährleistungsavale dienen als Sicherheit dafür, dass der Versicherungsnehmer während der Gewährleistungszeit aufgetretene Mängel beseitigt. Weiterhin dienen sie zur Ablösung von Gewährleistungseinbehalten des Auftraggebers.
d) Lieferungs‑/Leistungsavale dienen als Sicherheit dafür, dass der Versicherungsnehmer die eingegangene Verpflichtung zur Erbringung von Lieferungen und Leistungen bis zum Zeitpunkt der Übernahme/Abnahme erfüllt.
e) Vertragserfüllungsavale dienen als Sicherheit für die ordnungsgemäße Ausführung der vertraglich zu erbringenden Leistung.

Autor(en): Clemens Freiherr von Weichs

 

260px 77px