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Versicherungslexikon

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Bausteinprinzip

1. Begriff: Gestaltung von Versicherungsschutz über möglichst kleine, standardisierte Bausteine, der somit zuvor in seine Bestandteile zerlegt wird, so dass aus verschiedenen Bausteinkombinationen eine weitgehend individualisierte Deckung gestaltet werden kann.

2. Merkmale: Das Bausteinprinzip ist ein kundenorientierter Ansatz, der Standardisierung und Individualisierung miteinander verbindet. Das Ergebnis sind sog. Bausteinprodukte. Im Fall des Angebots kleinstmöglicher Bausteine bzw. Teilleistungen – und nicht nur der Bündelung ganzer Produkte (gebündelte Versicherung) – bieten Bausteinprodukte eine hohe Deckungsflexibilität. Sie kombinieren standardisierte Bausteine (Kostenaspekt) zu individuellen, aus diesen zusammengesetzten Versicherungsprodukten (Bedarfsgerechtigkeit). Unter der Voraussetzung der Kalkulierbarkeit bzw. der Tarifzuordnung möglichst parzellierter Einzeldeckungen hätte jeder Kunde die Möglichkeit, für ihn relevante Bausteine und damit einen insgesamt passenden Versicherungsschutz wunschgemäß zusammenzustellen.

3. Probleme: Die Konzipierung der Bausteine erfordert eine entsprechende Kalkulation und die Abbildung im gesamten Prozesssystem der Versicherer sowie die dazu notwendige IT-Unterstützung – die Umsetzung dieser Vorgaben bedeutet für die Praxis eine große Herausforderung.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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