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Beamtenversorgungsgesetze

Gesetze über die Versorgung der Beamten und Richter im Bund und in den Ländern. Die Beamtenversorgung unterliegt dem strengen Gesetzesvorbehalt; deshalb wird die Beamtenversorgung durch entsprechende Versorgungsgesetze geregelt. Das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes regelt die Versorgung der Bundesbeamten; die Beamtenversorgungsgesetze der Länder regeln die Versorgung der Beamten der Länder, der Gemeinden sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.

Autor(en): Klaus Dauderstädt, Peter Heesen

 

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