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Beitragsdepot

1. Begriff: Konto bei einem Lebensversicherungsunternehmen, von dem laufende Beiträge gebucht werden. Das Beitragsdepot setzt zwingend einen Lebensversicherungsvertrag voraus.

2. Hintergründe und Merkmale: Lebensversicherungsverträge werden gegen Zahlung laufender Beiträge oder eines Einmalbeitrags abgeschlossen. Bis zum Jahr 2004 wurden Verträge gegen Zahlung laufender Beiträge steuerlich besser gefördert als Verträge gegen Zahlung eines Einmalbeitrags. Mit der Einrichtung eines Beitragsdepots konnte allerdings ein vorhandenes Vermögen zur einmaligen Finanzierung eines Lebensversicherungsvertrags gegen laufende Beiträge steueroptimierend verwendet werden. Dabei sind die Zinsen aus dem Beitragsdepot als Erträge aus Kapitalvermögen zu versteuern. Auch während der Laufzeit eines Vertrags kann ein Beitragsdepot zur Finanzierung künftig fälliger Beiträge eingerichtet werden. Der Geldbetrag kann auch direkt der Deckungsrückstellung zugewiesen werden. Diese Möglichkeit sehen allerdings die Versicherungsbedingungen nicht zwingend vor, und in vielen Fällen führt eine solche Zuzahlung zur Deckungsrückstellung zum Verlust der steuerlichen Förderung des Lebensversicherungsvertrags.

Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf

 

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