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Beitragsdynamik

1. Begriff: Automatische Dynamisierung von Versicherungsbeiträgen, um den Versicherungsschutz bzw. die Versicherungsleistungen laufend an die sich verändernden Lebensumstände anzupassen und einen Inflationsausgleich zu schaffen.

2. Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Um einen bedarfsgerechten Berufsunfähigkeitsschutz langfristig sicherzustellen, empfiehlt sich die Vereinbarung einer Beitragsdynamik. Dabei steigt der Beitrag jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Aus den gestiegenen Beiträgen errechnet sich die dem aktuellen Lebensalter entsprechende neue Rente. Eine Beitragsdynamik muss nicht jedes Jahr angenommen werden. Allerdings erlischt das Recht auf Dynamik, wenn die Erhöhungsangebote drei Jahre hintereinander nicht wahrgenommen werden. Das Gleiche gilt für die dynamische Lebensversicherung.

Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann

 

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