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Beitragslimitierung

1. Begriff: Verfahren in der privaten Krankenversicherung (PKV) zur Vermeidung bzw. Abmilderung von Beitragsanpassungen durch eine entsprechende Verwendung von Überschüssen.

2. Finanzierung: Die Überschussmittel für Beitragslimitierungen bestehen z.B. aus Überzinsen gem. § 150 VAG oder aus nicht benötigten Beitragsteilen als Ausfluss der vorsichtigen Kalkulation. Sie werden i.d.R. der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen (RfB) zugeführt. Bei der Verwendung (i.d.R. im Rahmen von Beitragsanpassungen) werden sie dann als Einmalbeiträge der RfB entnommen. Im Grunde handelt es sich dabei um eine besondere Form der Beitragsrückerstattung, der der mathematische Treuhänder nach § 155 II VAG bei einer erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung hinsichtlich von Zeitpunkt, Höhe und Verwendung und bei einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung nur hinsichtlich der Verwendung zustimmen muss.

Autor(en): Dr. Frank Schulze Ehring

 

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