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Beratungshonorar

1. Begriff: Preis, den ein Versicherungskunde zur Bezahlung der Leistungen eines Versicherungsberaters für dessen Unterstützung bei der Versicherungs- und Versichererauswahl entrichten muss (siehe auch Honorarberatung).

2. Abgrenzungen und Merkmale: In aller Regel werden Versicherungen an den Endkunden durch die unterschiedlichen Absatzkanäle, wie Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler, gegen Zahlung von Provisionen (Abschlussprovision) oder Courtagen seitens des Versicherungsunternehmens vermittelt. Die Provision bzw. Courtage ist dabei bereits in der Bruttoprämie einkalkuliert, die der Versicherungsnehmer zu bezahlen hat. Anders agieren Versicherungsberater, die den Kunden gegen ein Beratungshonorar beraten und ihm provisionsfreie Tarife (Nettotarifierung) zum Abschluss anbieten. Das Beratungshonorar wird zwischen dem Berater und dem Kunden frei verhandelt. Der Berater darf keine weiteren Leistungen des Versicherers annehmen.

Autor(en): Uwe Laue

 

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