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Bermudaversicherer

1. Begriff: Risikoträger, die ihren Hauptsitz in Bermuda unterhalten. Meist sind damit in der Rückversicherung Risikoträger gemeint, die historisch schwerpunktmäßig auf das weltweite Natur-Katastrophengeschäft ausgerichtet waren.

2. Bedeutung: Bermuda ist einer der bedeutendsten Versicherungsstandorte weltweit. Als Offshore (Re)Insurance-Standort förderten in Bermuda vergleichsweise günstigere Rahmenbedingungen, z.B. handelsrechtliche Erleichterungen, Steuererleichterungen und vorteilhafte Solvabilitätsvorschriften, die Gründung von Rück- bzw. Erstversicherungsgesellschaften.

3. Entwicklungen: Bermuda ist inzwischen der weltweit größte Captive-Standort: Das Selbstfinanzierungskonzept über Captive (Re)Insurance Companies wurde in den 1960er-Jahren auf Bermuda etabliert. Inzwischen entstehen zunehmend andere Captive-Standorte als Alternative und Konkurrenz zu Bermuda. Bermuda versucht, durch Beibehaltung erleichterter Regulierungsstandards für Captives weiterhin attraktiv zu bleiben. Aber auch für professionelle Erst- und Rückversicherer ist Bermuda weiterhin attraktiv. a) Neugründungen: Steigende Rückversicherungspreise insbesondere nach Katastrophenereignissen führten zu Wellen von Neugründungen: „class '93“ nach Hurrikan Andrew 1992, „class '01“ nach den Anschlägen auf das World Trade Center, „class '05“ nach Hurrikan Katrina. Die in Bermuda ansässigen Rückversicherer haben sich inzwischen zu gut kapitalisierten und international diversifizierten Gesellschaften entwickelt. Ihr Marktanteil in der traditionellen Sach- und Haftpflicht-Rückversicherung beträgt mittlerweile ca. 20–25 %, in der Lebens- und Krankenrückversicherung ist die Bedeutung geringer. Mit einer weiteren Welle von Neugründungen wird aktuell nicht gerechnet, vielmehr ist eine Marktkonsolidierung zu beobachten. An Bedeutung gewinnen Kapitalzuflüsse in Form von Side Cars und/oder Collateralized Reinsurance.
b) Regulierung: Als seriöser, professioneller Versicherungsstandort verstärkt Bermuda seit einigen Jahren die Regulierungsstandards (insbesondere Solvenzkapitalvorschriften) für international tätige Rückversicherer. Seit 2015 werden die regulatorischen Rahmenbedingungen der Bermuda Monetary Authority (BMA) von der Europäischen Kommission im Sinne der Art. 172, 227 und 260 der Solvency-II-Direktive (Solvency II) als vollständig äquivalent angesehen; Bermuda besitzt damit den gleichen Status wie die Schweiz.

Autor(en): Dr. rer. pol. Ludger Arnoldussen, Dr. oec. publ. Laila Neuthor

 

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