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Betriebsschaden

1. Begriff aus der Feuerversicherung. Nutzfeuerschaden bzw. Nutzwärmeschaden, der an versicherten Sachen dadurch entsteht, dass diese einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung ausgesetzt werden.

Anders: Blitzschaden.

2. Versicherungsdeckung: Betriebsschäden sind in der Feuerversicherung (außer in der verbundenen Hausratversicherung nach VHB 1992 f.) grundsätzlich ausgeschlossen. In der verbundenen Wohngebäudeversicherung sind Nutzwärmeschäden nach gesonderten Klauseln versicherbar, teilweise sind sie auch bereits Bestandteil der VGB.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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