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Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Gesetz zur Regelung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene. Das Betriebsverfassungsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für die innerbetriebliche Mitbestimmung. Grundsätzlich wird der einzelne Arbeitnehmer nur an Entscheidungen beteiligt, die ihn unmittelbar betreffen. Bei Fragen der betrieblichen Ordnung und bei der Unternehmensmitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten vertritt der Betriebsrat als demokratisch von den Arbeitnehmern gewähltes Organ den einzelnen Arbeitnehmer.

Autor(en): Walter Bockshecker, Wolfgang Dobner, Dr. Bastian Güttler

 

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