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Betrugsabwehr

1. Begriff: Maßnahmen des Versicherers zur Abwehr von Versicherungsbetrug durch Anspruchsteller in nicht versicherten Fällen oder in Form von überhöhten Leistungsanforderungen.

2. Einordnung: Die Betrugsabwehr gehört seit langem zu den Aufgaben der Schadensachbearbeitung in einem Versicherungsunternehmen. Mit zunehmender Verschlankung (Automatisierung, Telefonzentrierung der Services, Verzicht auf Nachweise) der Abwicklungsprozesse, die die Servicequalität des Versicherers steigern und den Erhalt der vertraglich geschuldeten Erstattungsleistung erleichtern soll, erhält die Betrugsabwehr jedoch eine neue Wertigkeit. Konnte früher der finanzielle Verlust durch Versicherungsbetrug (der in weiten Teilen der Bevölkerung immer noch als Kavaliersdelikt angesehen wird) einfach über Prämienerhöhungen auf die Versichertengemeinschaft verteilt werden, ist dies in Zeiten intensiven Preiswettbewerbs nicht mehr möglich. Außerdem dient die Betrugsabwehr der Sicherung der vereinfachten – und damit grundsätzlich für Manipulationen anfälligeren – Schadenregulierungsprozesse. Betrugsabwehr spielt sich im Spannungsfeld von vertrieblichen Interessen (Kundenbeziehung nicht durch Nachforschungen belasten) und wirtschaftlichen Interessen (Verhinderung unberechtigter Zahlungen und Sicherung der schlanken Service- und Regulierungsprozesse) ab.

3. Bedeutung von Betrug und Tätergruppen: Der Gesamtschaden durch Versicherungsbetrug in Deutschland wird auf rund 4 Mrd. Euro jährlich geschätzt. Die Verteilung über die einzelnen Versicherungssparten und -zweige variiert dabei ebenso wie die Begehungsformen. Neben Gelegenheitstätern finden sich auch hoch professionell organisierte und z.T. international agierende Täter und Tätergruppen.

4. Instrumente und Organisation: Die Betrugserkennung wird heute durch Instrumente wie das Hinweis- und Informationssystem (HIS) oder Betrugserkennungssoftware unterstützt (Selektion prüfrelevanter Vorgänge). In größeren Versicherungsunternehmen findet die eigentliche Betrugsabwehr und -bearbeitung meist durch spezialisierte Mitarbeiter und nicht selten auch in eigens dafür geschaffenen Organisationseinheiten statt.

Autor(en): Dr. Jochen Tenbieg

 

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