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Versicherungslexikon

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Bindungsfrist

1. Begriff: Zeitraum, innerhalb dessen ein Versicherungsantrag für einen Versicherungskunden bindend bleibt und durch den Versicherer eine Annahmeentscheidung getroffen werden muss.

2. Merkmale: Da Anträge auf Gewährung von Versicherungsschutz vor der Annahme durch das Versicherungsunternehmen in aller Regel einer Risikoprüfung bedürfen, kann der Versicherungsvertrag nicht unmittelbar beim Kunden ausgefertigt werden. Daher sind Versicherungskunden, nachdem sie den Versicherungsantrag gestellt haben, an diesen zunächst gebunden. Während dieser Bindungsfrist führt der Versicherer die Antrags- einschl. der Risikoprüfung durch. Sobald der Antrag während der Bindungsfrist durch den Versicherer angenommen wird, gilt dieser als geschlossen. Die Bindungsfristen unterscheiden sich nach Versicherungssparten und Versicherungszweigen und geben an, wann ein Versicherungskunde unter regelmäßigen Umständen mit der Antwort des Versicherers rechnen kann. In der Schaden‑/Unfallversicherung gelten Bindungsfristen zwischen zwei und vier Wochen, in der Lebens- und Krankenversicherung bis zu sechs Wochen. Das Recht des Versicherungskunden, seine Vertragserklärung widerrufen zu können, bleibt hiervon allerdings unberührt.

Autor(en): Uwe Laue

 

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