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Versicherungslexikon

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Bruttoprämie

I. Allgemein: Die um die Zuschläge zur Deckung der Betriebskosten eines Versicherers erhöhte Nettoprämie.

II. Im Zusammenhang mit der passiven Rückversicherung: Versicherungsprämie, die der Erstversicherer vom Versicherungsnehmer erhält, ungekürzt um die daraus zum Kauf von Rückversicherungsschutz an den Rückversicherer abgeführte Rückversicherungsprämie. Gegenteil: Nettoprämie oder Prämie für eigene Rechnung (Prämie feR).

Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf

 

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