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Budgetierung

u.a. im Gesundheitswesen.

1. Begriff: Zentrales Steuerungsinstrument zur Begrenzung von Ausgaben durch Festlegung des verfügbaren Finanzvolumens. Dabei wird im Gesundheitswesen zwischen einem Globalbudget (Begrenzung der gesamten Leistungsausgaben) und sektoralen Budgets (Begrenzung einzelner Leistungssektoren, wie Krankenhäuser, Arzneimittel, Ärzte und Zahnärzte) unterschieden.

2. Praktische Relevanz: Im Gesundheitswesen hat der Gesetzgeber zur wirksamen Eindämmung der Kostenentwicklung seit 1993 faktisch ein Globalbudget durch die Einführung des Grundsatzes der Beitragssatz-Stabilität (§ 71 SGB V) vorgegeben.

3. Methodik: Demnach haben Krankenkassen und Leistungserbringer (Krankenhäuser, Ärzte, Zahnärzte) in ihren Vergütungsvereinbarungen die durchschnittliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der Krankenkassen als Obergrenze für ein sektorales Budget einzuhalten.

4. Auswirkungen: Die ausgehandelten sektoralen Budgets wurden nur teilweise eingehalten. Insbesondere das Arzneimittelbudget wurde immer wieder überschritten. Dagegen konnten im ärztlichen Bereich die Budgets (Gesamtvergütung) eingehalten werden, da sie mittels eines nachträglich errechneten Punktwerts verteilt wurden. In Abhängigkeit von den erbrachten Leistungen und deren Punktzahlen stieg oder sank der Verteilungspunktwert bei fest vorgegebenem Budget. Da die Punktzahlen (Mengenentwicklung) in den letzten Jahren kontinuierlich stiegen, sind die Punktwerte zwangsläufig erheblich gesunken. Der Gesetzgeber hat daher eine Reform der ärztlichen Vergütung beschlossen. Danach sind seit 2009 bei der Errechnung der ärztlichen Gesamtvergütung, die von der Krankenkasse an die kassenärztliche Vereinigung zu entrichten ist, die Morbiditätsstruktur der Versicherten und der damit verbundene Behandlungsbedarf zu berücksichtigen. Entsprechend wird das Morbiditätsrisiko auf die Krankenkasse zurückverlagert.

5. Probleme: Grundsätzlich bergen Budgets die Gefahr der Rationierung in sich. So verschieben Krankenhäuser gegen Ende eines Jahres planbare Operationen in das Folgejahr, um einer Überschreitung des eigenen Budgets vorzubeugen. Budgets können insoweit zur Ausgabenbegrenzung durchaus erfolgreich sein, zugleich aber zu Unterversorgung und Fehlversorgung beitragen.

Autor(en): Prof. Dr. Stefan Greß

 

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