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Versicherungslexikon

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Contre Assurance

1. Begriff: französisch: gegen Versicherung. Grundprinzip der Rechtsschutzversicherung aus der Gründungsphase.

2. Merkmale: Nach einer Reihe schwerer Unfälle anlässlich der Automobilrennen in Le Mans wurde 1917 die erste Rechtsschutzversicherung in Frankreich mit dem Namen Défense Automobile et sportive (D.A.S.) gegründet, die dann 1928 in Deutschland zur Gründung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung führte. Ziel war es, den Mitgliedern Beistand bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Kraftfahrzeug-Unfällen gegenüber den Haftpflichtversicherungen zu leisten. Weitere Gründungen erfolgten u.a. 1926 in der Schweiz.

Autor(en): Thomas Rainer Tögel

 

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