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Covered Bonds

Pfandbriefe.

1. Begriff: Von Grundpfandrechten gedeckte Schuldverschreibungen, die von Banken mit speziellen Lizenzen begeben werden. Das jeweilige landesspezifische Gesetz regelt, welche Banken Covered Bonds emittieren dürfen, welche Anforderungen bez. der Deckungswerte und welche operativen Anforderungen erfüllt sein müssen. Durch diese Regelungen wird ein hoher Grad an Homogenität erreicht. Der Begriff Covered Bonds wird international verwendet, auch für den geschützten deutschen Begriff des Pfandbriefs.

2. Formen: Covered Bonds sind nach verschiedenen Deckungen zu unterscheiden. Dazu gehören Hypotheken und öffentliche Kredite an staatliche Stellen. Auch gemischte Deckungsstöcke sind möglich. Covered Bonds können als Inhaberschuldverschreibungen (Inhaberpapiere) emittiert werden oder im Format eines Registered Covered Bonds (siehe auch Namenspapiere); hierbei werden individuelle Absprachen zwischen dem Emittenten und dem Gläubiger getroffen.

3. Weitere Merkmale und Entwicklungen: Die gesetzlichen Auflagen garantieren eine sehr hohe Sicherheit der Papiere, die auch in der Mündelsicherheit und der Sicherungsvermögensfähigkeit der Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen zum Ausdruck kommt (vgl. Sicherungsvermögen). Ausgehend vom deutschen Pfandbrief sind in den letzten Jahren weltweit in vielen Ländern Gesetze verabschiedet worden, die die Emission von Covered Bonds möglich macht.

Autor(en): Jürgen Meisch

 

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