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Cyberversicherung

Internetversicherung.

1. Begriff:Versicherung von Eigen- und Drittschäden, die durch externe Angriffe aus dem Internet oder fahrlässigen Datenverlust verursacht wurden.

2. Anwendungsgebiete: a) Gewerblich:Unternehmensversicherung mit hohem Individualitätsgrad, die v.a. Datenverluste und Datenschutzverletzungen, Schäden an Soft- und Hardware, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden, Erpressungen sowie Schädigungen Dritter in Folge fahrlässigen Verhaltens Angestellter oder krimineller Angriffe aus dem Internet auf das Unternehmen absichert. Weiterhin können Präventivmaßnahmen, Assistanceleistungen, Kosten für das Krisenmanagement oder den Ausfall von internetbasierten IT-Systemen sowie Elemente der Computermissbrauchversicherung abgedeckt sein.
b) Privatwirtschaftlich: Versicherung für Privatkunden, die ein variierendes Spektrum an Schäden, verursacht durch die Internetnutzung, absichert. Insbesondere sind Schäden durch Datendiebstahl und -missbrauch, Kosten für Rechtshilfen (Internet-Rechtsschutzversicherung), Kosten für eine Datenwiederherstellung, Vertragsschutz bei Online-Geschäften und Hilfen bei der Beseitigung rufschädigender Inhalte abgedeckt. Insgesamt bieten einzelne Versicherungsunternehmen recht unterschiedliche Deckungskonzepte im Rahmen von Cyberversicherungen an.

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Anna-Theresa Jost

 

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