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Versicherungslexikon

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Deklaration

1. Begriff: Anmeldung von risikorelevanten Tatbeständen oder Vorgängen in der Sphäre des Versicherungsnehmers beim Versicherer.

2. Anwendungsgebiete: a) Sachversicherung: Die Deklaration ist Bestandteil des Versicherungsvertrags (Versicherungsantrag und Versicherungsschein), betrifft die versicherten Sachen und Kosten und kann sowohl für jede Position einzeln (z.B. in der industriellen Feuerversicherung) als auch pauschal (z.B. in der gebündelten Geschäftsversicherung) erfolgen.
b) Haftpflichtversicherung: Im Rahmen der Deklarationspflicht muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer Gefahrerhöhungen anzeigen.
c) Transportversicherung: Die Deklaration ist hier die Anmeldung eines versicherten Transports (siehe Generalpolice).
d) Rückversicherung: In der obligatorischen Rückversicherung meint Deklaration die regelmäßige Meldung der rückzuversichernden Risiken durch den Erstversicherer.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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