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Delegationsmodelle

1. Begriff: Sammelbezeichnung für Versorgungskonzepte, bei denen der Arzt auch außerhalb der Rufweite in der eigenen Praxis Aufgaben – insbesondere im Zusammenhang mit Hausbesuchen von Patienten – an besonders qualifizierte Pflegekräfte oder medizinische Fachangestellte delegiert. Delegationsmodelle sollen v.a. der ärztlichen Unterversorgung in ländlichen Regionen entgegenwirken.

2. Umsetzung: Die kassenärztliche Bundesvereinbarung (Kassenärztliche Vereinigung) und der GKV-Spitzverband (Spitzenverband Bund) haben im Bundesmantelvertrag Vergütung und Qualifikationsanforderungen als Voraussetzung für die Wahrnehmung delegierbarer Tätigkeiten im Detail geregelt. Außerdem ist festgelegt, welche Tätigkeiten an wen unter welchen Voraussetzungen delegierbar sind und welche Leistungen in jedem Fall vom Arzt selbst zu erbringen sind.

3. Probleme: Der Widerstand der Ärzteschaft gegen Delegationsmodelle war zunächst hoch. Es bestand vorwiegend die Befürchtung, Kompetenzen und Honoraranteile an andere Berufsgruppen abgeben zu müssen. Diese Befürchtungen sind noch immer nicht ganz ausgeräumt. Bisherige Erfahrungen mit Delegationsmodellen in den betroffenen Arztpraxen und v.a. bei den betroffenen Patienten sind jedoch überwiegend positiv.

Autor(en): Prof. Dr. Stefan Greß

 

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