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Versicherungslexikon

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Deutsche Versicherungsakademie GmbH (DVA)

1. Begriff: Einrichtung der Versicherungswirtschaft mit der Aufgabe, überbetriebliche Bildungsangebote zu bündeln und bereitzustellen. Die DVA wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (agv) und dem Berufsbildungswerk der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (BWV) gegründet.

2. Bildungsprogramm: Das Bildungsprogramm der DVA umfasst Angebote in folgenden Themengebieten: a) Branchenfachwissen (z.B. onlinegestützte Ausbildung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau (IHK) oder zum/zur Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen (IHK)),
b) Vertrieb- und Kundenmanagement (z.B. Verkaufs- und Beratungskompetenz),
c) Unternehmensfunktionen und Prozessoptimierung (z.B. Controlling, Marketing),

d) Personal und Führung (z.B. Arbeitsrecht, Projektmanagement).

Autor(en): Walter Bockshecker, Wolfgang Dobner, Dr. Bastian Güttler

 

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