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Eigengefahr

1. Begriff: Gefahr, die von einem versicherten Objekt oder dem Ort, an dem es sich befindet, selbst ausgeht.

Anders: Nachbarschaftsgefahr.

2. Bedeutung: Die Eigengefahr ist für die Risikobeurteilung und die Prämienkalkulation entscheidend.

Beispiel: In der Feuerversicherung wird die Eigengefahr durch die Bauartklasse eines Gebäudes oder die Betriebsart bestimmt.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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