Willkommen im Gabler Versicherungslexikon



Versicherungslexikon

Qualitätsgeprüftes Wissen + vollständig Online + kostenfrei: Das ist das Gabler Versicherungslexikon auf versicherungsmagazin.de

Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Einbruchdiebstahl

Variante des Versicherungsfalls unter der versicherten Gefahr „Einbruchdiebstahl und Raub“, z.B. im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung. Konstituierende Merkmale sind das Einbrechen, Einsteigen oder Eindringen mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge in die versicherte Wohnung mit nachfolgendem Diebstahl. Dem Grundtatbestand des Einbruchdiebstahls ist das Öffnen bzw. Aufbrechen eines Behältnisses innerhalb der versicherten Wohnung mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge gleichgestellt. Besondere Regelungen gelten, wenn sich der Täter mittels der richtigen Schlüssel Zutritt zur versicherten Wohnung verschafft oder dort ein Behältnis öffnet. In diesen Fällen muss sich der Täter im Regelfall den richtigen Schlüssel durch Einbruchdiebstahl, Raub oder einfachen Diebstahl verschafft haben, ohne dass dies durch fahrlässiges Verhalten der berechtigten Schlüsselinhaber begünstigt worden ist.

Autor(en): Stefan Andersch

 

260px 77px