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Elektronikversicherung

1. Begriff: Versicherungsart innerhalb der technischen Versicherungen, die den Versicherungsbedarf für die Elektrotechnik und elektrische Bauelemente abdeckt.

2. Merkmale: Die Elektronikversicherung ist a) eine Allgefahrenversicherung (All-Risks-Deckung) spezifisch benannter Geräte bzw. Anlagen, die entweder zur Elektrotechnik bzw. zur EDV zählen oder die über elektronische Bausteine verfügen und
b) bei der der benötigte Versicherungsschutz an die technischen Veränderungen angepasst und neu hinzukommende Gefahren abgesichert werden.
c) Die Elektronikversicherung versichert nur betriebsfertige Anlagen und Geräte, die keine elektrische Energie erzeugen, verteilen oder in mechanische Kraft umwandeln.

3. Versicherte Schäden: Versichert sind u.a. Schäden aufgrund von Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder unsachgemäßer Handhabung, Material-, Konstruktions- und Ausführungsfehler, Überspannung, Induktion (Induktionsschaden), Kurzschluss und Brand sowie Blitzschlag, Explosion, Überschwemmung, Diebstahl (Einfacher Diebstahl), Sabotage und Vandalismus. Nicht versichert sindBetriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel sowie Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung, Erdbeben, Krieg (Kriegsklausel) und innere Unruhen.

4. Rechtsgrundlagen: Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung und Allgemeine Versicherungsbedingungen für Fernmelde- und sonstige elektrotechnische Anlagen.

5. Abgrenzung: Die Elektronikversicherung ist von der Datenträgerversicherung, der Mehrkostenversicherung und der Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung abzugrenzen.

Autor(en): Stefan Andersch

 

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