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Elektronische Patientenakte

1. Begriff: Elektronische Sammlung aller die Krankheitsverläufe eines Patienten betreffenden medizinischen Daten.

2. Ziele: Verkürzung von Anamnesezeiten, Vermeidung schädlicher Wechselwirkungen von Medikamenten und kostenintensiver Doppeluntersuchungen.

3. Merkmale: In einer elektronischen Patientenakte werden alle gespeicherten Diagnosen, Therapien, Medikamente und Befunddaten verwaltet. Damit wird den Leistungserbringern die Möglichkeit geboten, die gesamte Krankengeschichte eines Patienten einzusehen, sofern der Patient einwilligt. Zu unterscheiden sind patientengeführte, arztgeführte, in Primärarzt-Systemen geführte (vgl. Hausarzt) und einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakten. Siehe auch Gesundheitsassistance.

Autor(en): Frank Feist, Jan-Christoph Stauske

 

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