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Entschädigung

1. Begriff: Schadenabhängige Versicherungsleistung. In der Schadenversicherung leistet der Versicherer im Versicherungsfall Ersatz für den versicherten Schaden gemäß den vertraglich bestimmten Entschädigungsregeln (Versicherungsform). Die Ermittlung der Entschädigung erfolgt im Zuge der Schadenregulierung; vgl. versicherte Leistungen.

2. Entschädigungsformen: Die Entschädigung wird regelmäßig in Geld geleistet. In einigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist jedoch auch Naturalersatz bestimmt (z.B. in der Glasversicherung, wahlweise auch in der Elektronikversicherung; Abwehr unbegründeter Ansprüche in der Haftpflichtversicherung).

3. Rechtliche Merkmale: Entschädigungen des Versicherers sind fällig, wenn die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht des Versicherers notwendigen Erhebungen im Rahmen der Schadenregulierung beendet sind (§ 14 VVG).

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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