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Erstberatung

Umfasst das erste Beratungsgespräch des Anwalts mit seinem Mandanten. Gebührentatbestand im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Ist der Mandant Verbraucher, so kann für das erste Beratungsgesprächhöchstens ein Honorar von 190 Euro berechnet werden, wenn der Anwalt nicht eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten getroffen hat. Die Kosten für die Erstberatung werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen, es sei denn, der Versicherungsschutz ist auf die gerichtliche Interessenwahrnehmung beschränkt.

Autor(en): Thomas Rainer Tögel

 

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