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Erwerbsunfähigkeitsversicherung

1. Begriff: Versicherung gegen das Risiko einer Erwerbsunfähigkeit. Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung findet bei der Beurteilung des Leistungsanspruchs weder der bisher ausgeübte Beruf noch die bisherige Lebensstellung eine Berücksichtigung. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kostet wegen des niedrigeren Risikos deutlich weniger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, weist aber im Vergleich auch nur einen eingeschränkten Leistungsumfang aus. Unterschiede bestehen auch im Prognosezeitraum, der in der Berufsunfähigkeitsversicherung i.Allg. sechs Monate beträgt. Für die Zuerkennung von Leistungen aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist es erforderlich, dass die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens zwei Jahre außerstande sein wird, einer Erwerbstätigkeit von mehr als drei Stunden täglich nachzugehen. Ist die versicherte Person in diesem Sinne sechs Monate ununterbrochen erwerbsunfähig gewesen, gilt die Fortdauer dieses Zustands als Erwerbsunfähigkeit.

2. Vertragsformen: Selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung in Verbindung mit einer Renten-, Kapitallebens-, Risikolebens- oder fondsgebundenen Lebens- bzw. Rentenversicherung. Die Vielfalt der Versicherungsbedingungen behindert die Markttransparenz.

3. Würdigungen: Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet sich alternativ zur Berufsunfähigkeitsversicherung als preisgünstiger Basisschutz an. Risikozuschläge und Ausschlüsse sind hier seltener. Für alle diejenigen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur gegen hohe Prämien oder gar nicht erhalten können (Berufssportler, Künstler, Personen mit schwerer körperlicher Belastung), stellt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Alternative zur Absicherung des „worst case“ dar.

Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann

 

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