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European Banking Authority (EBA)

1. Begriff:EuropäischeBankenaufsichtsbehörde. Die EBA ist wie die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) und die European Securities and Markets Authority (ESMA) Teil des European System of Financial Supervision (ESFS). Sie ist aus dem Committee of European Banking Supervisors, kurz CEBS, (Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden) hervorgegangen. Die EBA ist eine Agentur der Europäischen Union mit Sitz in London.

2. Ziele: Die EBA soll europäische Standards entwickeln, die den Rahmen für eine gleichwertige Bankenaufsicht durch die nationalen Aufsichtsbehörden bilden. Eingriffsrechte sind gegeben, wenn sich nationale Aufsichtsbehörden nicht einigen können oder wenn eine nationale Behörde gegen europäisches Recht verstößt. Die hier genannte Behörde ist nicht mit der European Banking Association (ebenfalls kurz: EBA), einer Vereinigung von europäischen Banken mit dem Ziel, gemeinsame Zahlungssysteme zu initiieren, zu verwechseln.

Autor(en): Dr. Helmut Müller

 

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