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Exportkreditgarantien

Hermesdeckungen.

1. Begriff:
Deckungsinstrumentarium der Bundesrepublik Deutschland zur Absicherung des Ausfallrisikos bei Exportgeschäften (vgl. Ausfuhrkreditversicherung).

2. Arten: a) Ausfuhrgarantien: Deckung des Ausfallrisikos gegenüber privaten ausländischen Kunden.
b) Ausfuhrbürgschaften: Deckung des Ausfallrisikos gegenüber öffentlichen ausländischen Kunden.

3. Aktuelle Entwicklungen: Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung bildet einen Schwerpunkt innerhalb der Exportkreditgarantien. Sie sichert Forderungen eines Exporteurs, die aufgrund von Ausfuhrverträgen mit verschiedenen ausländischen Kunden in unterschiedlichen Ländern entstehen, ab. Die Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen dürfen eine maximale Laufzeit von zwölf Monaten haben.

Autor(en): Clemens Freiherr von Weichs

 

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