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Fair-Value-Option

1. Begriff: Möglichkeit der Zuordnung von Finanzinstrumenten zu der Kategorie At Fair Value through Profit or Loss. Siehe auch Fair Value.

2. Merkmale: Alle Finanzinstrumente können unabhängig von ihrer vorgesehenen Verwendung beim erstmaligen Ansatz der Kategorie At Fair Value through Profit or Losszugeordnet werden. Einzige Ausnahme sind Beteiligungstitel, für die keine Marktnotierung besteht.

3. Ziele: Reduktion bzw. Eliminierung des „accounting mismatch“ und Möglichkeit von Portfolio-Hedges (IAS 39.9b, IFRS 9.4.1.5).

4. Rechtliche Grundlagen: IAS 39, IFRS 9.

5. Probleme: a) Subjektivität – Anwendung auf Finanzinstrumente, deren Fair Value nicht zuverlässig ermittelt werden kann.
b) Eine willkürliche Anwendung kann zur Erhöhung der Volatilität führen.
c) Eine Fair-Value-Bewertung eigener Verpflichtungen führt unter Berücksichtigung des eigenen Kreditrisikos zu paradoxen Effekten; denn c.p. werden die eigenen Verpflichtungen nach dem Fair-Value-Maßstab allein deshalb abgewertet (aufgewertet), weil sich die Bonität des eigenen Unternehmens und damit dessen Erfüllungssicherheit verschlechtert (verbessert) hat, wodurch im Ergebnis das bilanzielle Eigenkapital des Unternehmens steigt (sinkt).

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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