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Festbetrag

1. Begriff: Höchstbetrag, bis zu der die gesetzlichen Krankenkassen gewisse Arznei- und Hilfsmittel bezahlen.

2. Merkmale: Übersteigt der Arznei‑ oder Hilfsmittelpreis diese Höchstgrenze, muss der Patient zuzüglich zur gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung den Differenzbetrag „aufzahlen“. Dies gilt auch für den Fall, dass er von der Zuzahlung befreit ist. Der Arzt hat den Patienten bei seiner Verordnung über diese Aufzahlung zu informieren. Der Apotheker muss die Höchstbetragsdifferenz vom Patienten einfordern und an die Krankenkasse weiterleiten.

3. Ziele: Festbeträge sollen einerseits eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche sowie in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleisten und andererseits Wirtschaftlichkeitsreserven ausschöpfen. Zugleich sollen sie einen wirksamen Preiswettbewerb auslösen, da sie sich an den preisgünstigen Versorgungsmöglichkeiten ausrichten.

4. Umsetzung: Festbeträge für Arzneimittel werden in einem zweistufigen Verfahren gebildet. Zuerst legt der gemeinsame Bundesausschuss die Arzneimittelgruppen fest, für die nach dem Gesetz Festbeträge festgelegt werden dürfen. Dies sind Arzneimittel a) mit denselben Wirkstoffen (Gruppe 1),
b) mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen (Gruppe 2),
c) mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen (Gruppe 3). In der zweiten Stufe wird der jeweilige Festbetrag vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgesetzt. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) veröffentlicht die Übersichten i.A. der Spitzenverbände der Krankenkassen im Internet. Rund 78 % der Arzneimittelverordnungen und rund 42 % des Arzneimittel-Ausgabenvolumens in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen Festbeträgen. I.d.R. senken Hersteller die Preise ihrer Arzneimittel, die über der Festbetragshöchstgrenze liegen, auf oder unter Festbetragsniveau ab, da sie ansonsten erhebliche Umsatzeinbußen befürchten müssten.

Autor(en): Prof. Dr. Stefan Greß

 

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